Drohnenversicherung FAQ

Ist die Drohnen-Versicherung Pflicht?
Der Abschluss einer Drohnen-Versicherung ist in Deutschland absolut Pflicht, ob nun in der privaten Haftpflicht oder durch eine eigene Drohnen-Versicherung. Im Prinzip ist die Drohne wie ein Flugzeug zu behandeln, ohne Haftpflichtversicherung darf es nicht in die Luft aufsteigen.

Unabhängig davon, ob eine Drohne privat oder gewerblich eingesetzt wird, haftet der Halter mit seinem privaten Vermögen für die beim Flugeinsatz oder durch einen Absturz entstandenen Schaden voll und umfänglich. Für Personenschäden, wie Körperverletzung oder aber Sachschaden, wie z.B. die Beschädigung eines Kfz oder einer Stromleitung. Mit einer Drohnen-Haftpflicht Versicherung ist man vor Schadensersatzansprüchen Dritter geschützt.

Beachten Sie aber:

Bei schweren Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung wird durch die Versicherung nicht geleistet! Bei der Verletzung des Datenschutzes bzw. Verordnung, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Veröffentlichungsrechten und Urheberrechten durch Drohnenaufnahmen; handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers die zu erheblichen Vermögensschäden führen können.  Diese Schäden werden grundsätzlich nicht durch eine Drohnen-Versicherung gedeckt. Umso wichtiger ist es, bevor eine Drohne gestartet wird, sich über die Rechtslage in Deutschland oder dem Ausland gründlich zu informieren. Selbst Aufnahmen in einem amerikanischen Nationalpark können verboten sein.

Seit wann müssen Luftfahrzeuge versichert werden?
Ganz gleich, ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, müssen schon vor Einführung der Drohnen-Verordnung Anfang 2017 durch das Bundes-Verkehrsministerium alle Drohnenbesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihr Flugmodell nachweisen. Seit 2005 sind hier auf Gesetzesseite keinerlei Ausnahmen mehr vorgesehen.
Welche Arten von Drohnen-Versicherungen gibt es?
Es gibt zwei Versicherungsarten, die ausschließlich Sach-, und Personenschäden von Dritten versichern (Haftpflicht) und zwei weitere Deckungen, die einen gegen Schäden an der Drohne selbst schützen, zum Beispiel gegen Absturz, Abprall, Diebstahl, Datenverlust usw.

Die zwei Versicherungen gegen Drittschäden sind,

– Die Luftfahrzeug Halter-Haftpflicht Versicherung und

– Die Privathaftpflichtversicherung (mit Drohnenschutz)

die zwei weiteren Versicherungen sind,

– Die Drohnen Kaskoversicherung und

– Die Drohnen Elektronik-Versicherung.

​Die Luftfahrzeug-Halter-Haftpflichtversicherung und die Drohnen-Kaskoversicherung wurden speziell von uns für die unbemannten Luftfahrtsysteme konzipiert. Sie sind deswegen vom Umfang der Deckung und von Seiten der Schadensregulierung zu bevorzugen.

Die Privathaftpflichtversicherung bietet teilweise in aktuellen Bedingungen den Versicherungsschutz für Drohnen. Hier vorausgesetzt, die Versicherungspolice beinhaltet eine Drohnenklausel. Dies wiederum jedoch nur für die private Nutzung der Drohnen und nur mit eingeschränkten Leistungen bezogen auf den Versicherungsnehmer und deren Familie. Hier ist zu beachten, dass die Privathaftpflichtversicherung Schäden ausschließt, die nicht vom Drohnen-Steuerer verursacht wurden, zum Beispiel durch Windböen, Unwetter, usw. Eine Deckung von Dritten, die die Drohne steuern, ist definitiv nicht gegeben. Deswegen sollte die Drohne nicht weitergegeben werden ohne einen entsprechenden Nachweis.

​Es ist zu beachten, dass ein großer Anteil der Versicherungsgesellschaften Drohnen-Schäden komplett ausschließen, im Einzelnen muss man die Versicherungsleistungen prüfen und ggf. die mögliche Erweiterung, um den Drohnenschutz (Drohnenklausel) bei dem Versicherer erfragen.

Für die gewerbliche Nutzung der Drohne haftet die Privathaftpflichtversicherung bestimmt nicht! Der Abschluss einer Luftfahrzeug-Halter-Haftpflichtversicherung in unserem gewerblichen Tarif ist in diesem Fall unvermeidlich. Eine Aufstiegsgenehmigung für gewerbliche Drohnennutzer wird erst erteilt, wenn der Versicherungsschutz nachweisbar ist. Manche Versicherer bieten inzwischen auf für Handwerksfirmen, Architekten, Ingenieure eine Deckung an. Inwieweit diese ausreichend ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

​Das gleiche Prinzip gilt für die Drohnen-Kaskoversicherung und die Elektronik- Versicherung. Eine Elektronik-Versicherung ist leistungsschwächer, als die Kasko da nur der innere Betriebsschaden gedeckt ist. Sie deckt Schäden nicht an der Drohne von außen, sondern der Elektronik und den Daten, die aber auch wiederum einen höheren Wert haben können.

Für Drohnen mit einem Listenpreis unter € 300 empfehlen wir den Abschluss einer Drohnen-Kaskoversicherung nicht. Bei hochpreisigen Drohnen ist es immer ratsam sich solch eine Versicherung zuzulegen.

Privathaftpflicht (inkl. Drohnenklausel) oder Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung?
Die reguläre private Haftpflichtversicherung inkl. Drohnenschutz (Drohnenklausel) sichert den Einsatz von Drohnen ab und kommt für Schäden Dritter auf, die der Versicherungsnehmer verursacht hat. Falls ein Unfall jedoch durch äußere Umstände zustande gekommen ist, die man nicht beeinflussen kann (z.B. ein Greifvogel, plötzliche Windböen), dann kann die private Haftpflicht die Regulierung des Schadens ablehnen! Dies liegt daran, dass die Privathaftpflichtversicherung den Gesetzesbestimmungen der Privathaftpflichtbedingungen (AHB) unterliegt. Im Luftrecht hingegen gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Danach ist derjenige für die Regulierung des Schadens verantwortlich, der das Fluggerät bzw. die Drohne in die Luft gebracht hat. Es ist also immer besser, eine spezielle Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieser juristischen Lage entsprechend Rechnung trägt und auch ohne einen eindeutigen Nachweis der Schuld für einen Schaden aufkommen muss.
Was leistet die Drohnen-Versicherung und was leistet sie nicht?
Was ist versichert? Es kommt immer drauf an ob der jeweils gewählte Tarif privater oder gewerblicher Natur ist, im Allgemeinen beinhaltet eine leistungsstarke gewerbliche Drohnen Halter-Haftpflichtversicherung folgende Punkte:

– Die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung und dem gewerbsmäßigen Betrieb der
versicherte Drohne bis 25 kg MTOM für z.B. Forschungs-, Film- und Fotoflüge
– Mitversichert ist auch immer die private Nutzung durch den Halter bzw. Versicherungsnehmer
– Mitversichert ist ebenfalls die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
– Mitversichert ist auch die Teilnahme an Wettbewerben
– Versicherungsschutz besteht auch für berechtigte Steuerer, welche die versicherte Drohne bedienen (offene Steuerklausel)
– Alle Flüge außerhalb von Modellflugplätzen
– Mitversichert ist auch der autonome Einsatz, solange sich die versicherte Drohne im
Sichtbereich des Steuerers befindet. Der Steuerer muss jederzeit mit Hilfe der
Funkfernsteuerung und in Echtzeit in das Fluggeschehen eingreifen können.
– Steuern der Drohne mit virtueller Brille, Smartphone und Tablet
– Drohnen Indoor-Flüge

​Was ist nicht in der Halter-Haftpflicht versichert?
– Militärische und polizeiliche Einsätze sowie Einsätze mit Waffen

Drohnen die nicht elektrisch angetrieben sind.

Flüge in Flugverbotszonen
– Ansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung
– Nicht versichert sind Schäden an der Drohne selbst, dafür ist eine Kasko- bzw. Elektronik Versicherung notwendig.

Welche Möglichkeiten gibt es eine Drohne zu versichern – Die Vorteile und Nachteile?
​Du hast im Grunde genommen drei mögliche Wege eine Drohnen-Versicherung abzuschließen. Die erste Möglichkeit ist bei deiner normalen Privathaftpflichtversicherung -wenn man möglicherweise auf dem kurzen direkten Weg bereits eine abgeschlossen hat oder indirekt ist man über Eltern/Partner(in) mitversichert – bitte immer nachfragen, was eine Erweiterung, um den Drohnen-Schutz (Drohnenklausel) kostet. Einen Check bei dem Versicherer bekommt man bei uns als kostenlosen Service. Das ist allerdings u.E.  in der Regel die schlechteste Variante von den drei Möglichkeiten, denn die Haftpflichtversicherer nehmen relativ hohe Gebühren für eine solche Zusatzleistung.

Beachte: ​

Allein auf die Privathaftpflichtversicherung darf man nicht bauen, denn diese schließen in der Regel den Modellflugbereich komplett aus!

​Die zweite Möglichkeit wäre, einem so genannten Modellflugverein beizutreten. Die Vereine bieten ihren Mitgliedern auch eine Drohnen-Versicherung an, die preislich deutlich interessanter ist, vom Leistungsumfang allerdings unter Umständen sehr eng gefasst ist. So sind meistens die Deckungssummen sehr gering gehalten und die Flüge nur auf ausgewiesenen Modellflugplätzen erlaubt. Der Versicherungsschutz ist durch diese Bindung sehr eingeschränkt. Darüber-hinaus sind Gewichtsgrenzen vorgesehen, meist darf die Drohne ein maximales Fluggewicht von 1 Kg oder 2 Kg nicht überschreiten.

​Die dritte Möglichkeit einer Drohnen-Halter-Haftpflicht-Versicherung ist, die sogenannte Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist speziell für Luftfahrtzeuge wie Drohnen, Kopter, Quadrocopter, Multicopter bis 25 Kg Abfluggewicht konzipiert und bietet den besten Versicherungsschutz für die private, wie die gewerbliche Nutzung

​Beachte: ​

Die Privathaftpflichtversicherung und die Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung unterliegen zwei unterschiedlichen Gesetzesbestimmungen. Die Rechtsprechung und die Regeln sind im Schadensfall teilweise unterschiedlich. So leistet zum Beispiel eine Privathaftpflichtversicherung nicht im Falle eines nicht Verschulden des Drohnen-Steuerers (z. B. Schäden durch Windböen). Hier können wir versichern, dass man mit der „Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung“ immer besser aufgehoben sein wird.

Wann ist die Nutzung der Drohne privater Art und wann gewerblicher Art?
Der Einsatzzweck einer Drohne ist der entscheidende Faktor bei der Wahl der Drohnen Halter-Haftpflicht-Versicherung. Wann gilt der Einsatz der Drohne als private Nutzung und wann als gewerbliche?

Eine private Nutzung liegt vor, wenn Drohnen ausschließlich zu Sport- oder Freizeitgestaltung genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung ist klar definiert und liegt vor, wenn es mit dem Einsatz der Drohne gewerbliche Zwecke nachgegangen wird (zum Beispiel für Filmaufnahmen, Landwirtschaft, Vermessung usw.) Hier steht eindeutig das Generieren eines gewerblichen Nutzens / Umsatzes mit dem Drohneneinsatz im Fokus des Betriebes. Es gibt jedoch Fälle, in denen es nicht einfach ist, zu unterscheiden, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, hier möchten wir gerne etwas aufklären. Hierzu nennen wir als Beispiel „einen Klassiker“ – die Drohnenaufnahmen, die später in einem sozialen Netzwerk wie z.B. YouTube vom Eigentümer der Drohne veröffentlicht werden.

Ab dem Zeitpunkt, wo durch den Einsatz der Drohne -auch möglich indirekt- Einnahmen erzielt werden, entfernt man sich von der Sport- und/oder Freizeitgestaltung – also der privaten Nutzung. Mit der Veröffentlichung von Drohnenaufnahmen (Fotos/Videos) auf einem durch Werbung monetarisierten Kanal ist man bereits einem gewerblichen Zweck nachgegangen.

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme liegt bei € 750.000 – wir empfehlen eher eine € 3.000.000 Deckung. Im mögliche Schadenfall kann man dann relativ sicher sein, dass die Police die ausstehenden Zahlungen alle abdeckt.
Welche Faktoren beeinflussen die Prämie der Drohnen-Versicherung?
Die Beitragshöhe hängt wesentlich vom Umfang der Versicherungsleistungen ab. Je mehr Zusatzleistungen mitversichert sind, desto mehr mögliche Risiken geht der Versicherer ein – das wirkt sich natürlich immer auf den Beitrag aus. Generell kann man sagen, dass vor allem die Nutzungsart (ob privat/gewerblich), die Deckungssumme, der Geltungsbereich und letzten Endes die Anzahl und das Gewicht der zu versichernden Drohnen die wichtigsten Einflussfaktoren sind. Eine durchdachte vorherige Auswahl der Versicherungsleistungen garantiert den Schutz und spart bares Geld.
Was sind Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung?
In der Haftpflichtversicherung spricht man von einem Vermögensschaden, wenn ein Dritter auf Grund eines Drohnenunfalls einen finanziellen Verlust bzw. geldwerten Nachteil erleidet. Unterschieden wird hierbei in echte und unechte Vermögensschäden. Ein unechter Vermögensschaden ist ein Folgeschaden eines Personen- oder Sachschadens; z.B. wird durch den Drohnenunfall ein Dritter derart schwer geschädigt, dass er seinem ursprünglichen Lohnerwerb nicht mehr nachgehen kann und daher Einkommenseinbußen hinnehmen muss. Bei dem echten Vermögensschaden erleidet weder eine Person noch eine Sache einen Schaden, jedoch entsteht durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten ein geldwerter Nachteil – als Beispiel dient hier eine Namensrechtsverletzung durch Foto- oder Filmaufnahmen. Aktuell bietet nur die R+V die Option auf echte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in ihren gewerblichen Tarifen an.
Besteht noch der Versicherungsschutz bei privater Nutzung, wenn weitere Personen die Drohne steuert ?
Hier spricht man bei privater Nutzung der Drohne von dem versicherten Steuerkreis bzw. Piloten. Alle von uns angebotenen Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherungen verfügen über eine offene Führerklausel. Dies bedeutet, dass andere Drohnennutzer / Piloten im Schadensfall automatisch mitversichert sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Nutzung der Drohnen erlaubt wurde und eine mögliche Befähigung vorhanden ist. Siehe hierzu die Drohnenverordnung, wann eine Befähigung notwendig ist.
Ab welchem Zeitpunkt ist meine Drohnen-Versicherung gültig?
Wenn über unsere Homepage ein Antrag auf Drohnen-Versicherung (Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung oder Luftfahrt-Kaskoversicherung) gestellt wurde, so ist diese mit dem gewählten Beginn (nach Annahme durch den Versicherer) gültig. Auch wenn der Versand der Policen je nach Versicherer variiert, ändert das nichts an der Gültigkeit des Versicherungsschutzes. In dringenden Fällen erstellen wir eine Versicherungsbestätigung für die versicherten Bereiche, bzw. zur Vorlage beim Landesluftfahrtamt.

Es gibt wenige Ausnahmen in den der Versicherungsschutz nicht gültig ist; sollte es z.B. innerhalb des optionalen Lastschriftverfahrens zu Problemen bei der Abbuchung durch die Gesellschaft kommen und die Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachgeholt werden, so gefährdet man rückwirkend den Versicherungsschutz.

Ich habe zwei Drohnen, wie versichere ich diese am besten?
Wenn man privat gleich mehrere Drohnen oder Kopter besitzt und diese in einem Vertrag bündeln möchte, so ist dies problemlos möglich. Sollte man seine DJI Modelle oder Kopter auch zeitgleich in der Luft bewegen wollen, so sollte man auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten. Für jede Drohne sollte eine Deckungssumme in Höhe von mindestens € 1 Millionen gewährleistet sein. Diese Empfehlung gilt natürlich grundsätzlich auch für die gewerbliche Nutzung. Aktuell bietet ausschließlich die Allianz eine echte Mehrgerätedeckung für bis zu 4 Kopter gleichzeitig in der Luft – wähle also unbedingt eine ausreichend hohe Versicherungssumme bei diesen Konstellationen.
Ich bin auf der Suche nach einer Drohnen-Versicherung, die mir eine Weitervermietung meiner Drohnen erlaubt!
​Das ist eine gute „Frage“ und wir beraten Sie hierzu sehr gerne – grundsätzlich bietet aktuell die ein Versicherer diese Option in ihren gewerblichen Tarifen ohne einen Mehrpreis an. Sehr gerne unterstützen wir in Form einer individuellen Versichereranfrage, um den besten Preis auszuhandeln. Je mehr wir über einen Drohnenpark / Vermietungsmodelle und die konkreten Pläne wissen, desto besser wird der Schutz und die Leistung.
Der Unterschied zwischen „Flugmodell“ und „unbemanntes Luftfahrtsystem“
​​Im Prinzip ist das ganz einfach zu unterscheiden. Wenn die Drohne über die reine Sport- und Freizeitgestaltung hinaus eingesetzt wird, spricht man von „unbemannten Luftfahrtsystem“ sonst gilt die Drohne als „Flugmodell“. Mit einfachen Worten,

​- Private Nutzung: Flugmodell

– Gewerbliche Nutzung: Unbemanntes Luftfahrtsystem

Wann und wo ist Fliegen mit Drohnen verboten?
Verboten ist, fliegen

  • ohne eine Drohnen-Versicherung
  • ohne direkten Sichtkontakt zur Drohne
  • über Menschenansammlungen
  • über militärischen Objekten
  • über Krankenhäusern und Katastrophengebieten
  • über Industriekraftwerken und Tankstellen
  • über Justizvollzugsanstalten
  • unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
  • Nachts ohne Beleuchtung

Zu Flughäfen und Fluglandeplätzen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Kilometern eingehalten werden ansonsten ist eine Freigabe der örtlichen Flugplatzkontrolle notwendig. Außerdem muss zu öffentlichen Wegen und Hochspannungsleitungen ein Sicherheitsabstand gehalten werden.

Wann ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich?
Gemäß neuer Verordnung in Deutschland aus 2017 bedarf das Fliegen bei Nacht und das Fliegen von Drohnen mit einem Gewicht über 5 kg einer Erlaubnis durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde; bereits bestehende Aufstiegserlaubnisse behalten ihre Gültigkeit. Auf dieser Seite möchten wir zu den Möglichkeiten in den genannten Fällen Hilfestellung geben.

Grundsätzlich lässt sich eine Erlaubnis als Einzelaufstiegserlaubnis projektbezogen beantragen oder alternativ als allgemeine Aufstiegserlaubnis für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Beachte, dass jede Aufstiegserlaubnis den individuellen Länderverordnungen unterliegt und nicht per se deutschlandweit Geltung hat. Jedoch gibt es die Möglichkeit nach erfolgter Erlaubnis eine Anerkennung auch in anderen Bundesländern zu beantragen – dies ist kostengünstig.

Wichtig! zur Drohnen Haftpflicht Versicherung

Um eine Aufstiegserlaubnis zu erhalten, ist bei allen Bundesländern eine Drohnen-Versicherung (Luftfahrt-Haftpflichtversicherung) Mindestvoraussetzung.

Wie hoch und wie weit darf eine Drohne in Deutschland fliegen?
Es gilt grundsätzlich, dass unabhängig von der Art der Nutzung, alle Geräte (Flugmodelle, Drohnen und UAVs) bis 5 kg nur in Sichtweite und nur in einer Flughöhe bis maximal 100 Metern fliegen dürfen – auf Modellflugplätzen darf möglicherweise mit den Modellen höher geflogen werden.

​Für Geräte mit einem Gewicht über 5 kg kann dieses Verbot durch gesonderte Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden aufgehoben werden. Für unbemannte Luftfahrtsysteme mit einem Gewicht über 25 kg können nach Prüfung der Erlaubnisbehörde weitere Freiheiten gelten (dies aber als Ausnahme, das UAVs über 25kg eigentlich nicht in Deutschland betrieben werden dürfen.

Bei dem Einsatz von Videobrillen durch Piloten gelten gesonderte Regeln; das Gerät darf nicht schwerer als 250 g sein, die Flughöhe darf lediglich 30 Meter über dem Boden betragen. Diese Begrenzung wird dann aufgehoben, wenn ein Dritter ohne Videobrille das Gerät permanent in seiner Sichtweite hat und den Steuerer jederzeit auf Gefahren aufmerksam machen kann.

Wann ist ein Kenntnisnachweis für Drohnen erforderlich?
Für alle Geräte ab 2 kg Fluggewicht ist künftig ein Kenntnisnachweis in Deutschland erforderlich. Dieser kann durch den Nachweis einer gültigen Pilotenlizenz, durch Ablegen einer Prüfung bei einer durch das Luftfahrtbundesamt anerkannten Stelle (dies auch online möglich). Es soll derzeit ein Mindestalter von 16 Jahren gelten. Für den Betrieb von diesen Flugmodellen kann dieser Kenntnisnachweis auch durch die Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein erbracht werden. Hier gilt wiederum derzeit ein Mindestalter von 14 Jahren. Die Bescheinigungen haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Grundsätzlich ist für den Betrieb auf Modellflugplätzen kein Kenntnisnachweis erforderlich. Für den Kenntnisnachweis der gemäß neuen Drohnenverordnung aus 2017 dem Betreiber von mehr als 2 kg schweren Drohnen führen müssen, gilt eine Schonfrist bis zum 1.Oktober 2017. Diese Schonfrist gilt analog für die Kennzeichnungspflicht der Geräte ab einem Gewicht von 250 g.
Darf ich mit meiner Drohne über ein Nachbargrundstück fliegen?
Für UAVs mit einem Gewicht über 250 g bzw. sobald der Multicopter Töne und Bilder aufnehmen kann, benötigt der Pilot grundsätzlich die Genehmigung (dies am besten schriftlich) seiner Nachbarn – dabei ist es völlig unerheblich, ob die Drohne mit oder ohne Kamera unterwegs ist. Gemäß dem aktuellen Bundesdatenschutzgesetz gilt hier allein das Verdachtsmoment zu Gunsten der Nachbarn in diesem Fall.
Welche Fotos mit Hilfe von Drohnen dürfen veröffentlicht werden?
Bei Veröffentlichung von Video-, Bild- und Tonmaterial, welches mit Hilfe einer Drohne aufgezeichnet wird, wird immer ein gewerblicher Zweck unterstellt. Werden allerdings Fotos von Natur, Tieren oder Sachen veröffentlicht, so kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass diese unproblematisch zu veröffentlichen sind. Alles, was aus einer Perspektive gesehen wird, darf „vorsichtig ausgedrückt“ vom Grundsatz her ebenfalls veröffentlicht werden. Allerdings dürfen ohne eine vorherige Erlaubnis keine Personen oder diesen möglicherweise zugeordnete Sachen (z.B. ein Auto mit seinem Kennzeichen) aufzeichnen und dann veröffentlichen werden.
Welche Regeln gelten möglicherweise für Gebäude?
Das reine vorbeifliegen mit einer Drohne an einem privaten oder öffentlichen Gebäude ist grundsätzlich erlaubt. Wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, könnt ihr die von der Straße aus sichtbare Fassade des Gebäudes filmen und diese Aufnahmen veröffentlichen; bei einem privaten Gebäude müsstest ihr vor einer Veröffentlichung den Eigentümer am besten schriftlich um Erlaubnis fragen. Deutlich anders sieht es aus, wenn auf den Aufnahmen Personen in dem Gebäude zu erkennen sind oder sehr deutlich Einzelheiten der Wohnungseinrichtung zu erkennen sind.
Wen darf ich mit meiner Drohne aufnehmen?
Bei Aufnahmen, welcher Art auch immer, sollte stets beachtet werden, dass die Persönlichkeitsrechte von dritten Personen gewahrt bleiben. Grundsätzlich ist es derzeit verboten, Aufnahmen von Personen zu veröffentlichen, ohne das diese vorher um Erlaubnis gefragt wurden.
Darf mein Nachbar meine Drohne zum Absturz bringen?
​Gemäß dem § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stehen den Haus- und Grundeigentümern nachbarrechtliche Abwehransprüche zu, jedoch muss dabei das möglicherweise gewählte Mittel in einem gesunden Verhältnis zu dem gewünschten Zweck stehen. Grundsätzlichen würden wir die Frage also mit einem NEIN beantworten; sicherlich gibt es jedoch immer Ausnahmen, sofern sich der Nachbarn bedroht oder angegriffen fühlt, kann dies wiederum statthaft sein. Bei fehlender Verhältnismäßigkeit hat der Drohneneigentümer einen Anspruch auf Schadensersatz, der aber bestimmt nicht einfach zu erhalten ist.
Darf in der Nacht eine Drohne geflogen werden?
​Nach der Durchführungsverordnung der europäischen Union (EU) siehe (SERA 923/2012 Punkt 3215) benötigen alle Luftfahrzeuge (und damit auch Drohnen) nachts immer Warnlichter und/oder Positionslichter. Die Farbe, Position und Mindestleuchtstärke der erforderlichen Beleuchtung eines Kopters regelt Anlage 1 zu den § 17 und 19 Abs. 7 der LuftVO in Deutschland. ​
Wie verhält sich der Pilot, wenn der Kopter nicht mehr auf Befehle der Steuerung reagiert?
Sollte die Drohne außer Kontrolle geraten und dabei nicht in den „Failsafe-Modus“ (automatische Rückkehr zur Basis/Startplatz) schalten, so ist umgehend die nächstgelegene Flugkontrolle oder die Deutsche Flugsicherung sowie die nächste Polizeidienststelle zu benachrichtigen.
Was tun, wenn es zum Unfall mit der Drohne kommt?
​Sollte die Drohne, sei es auch nur aus Nachlässigkeit, Unachtsamkeit, höherer Gewalt oder einem technischen Problem außer Kontrolle geraten und es zu einem Unfall kommen, so sind die folgenden Regeln zu beachten (vergleichbar mit einem Unfall bei einem KFZ):

  • Zunächst die Sicherheit am Unfallort herstellen – sollte der Kopter außer Kontrolle geraten oder verunfallt sein, mache die Mitmenschen in der direkten Umgebung des Unfallortes durch direkte Ansprache darauf aufmerksam und fordern Sie sie auf, sich in Sicherheit zu bringen. Die eigene Sicherheit sollte hierbei nicht vernachlässigt werden.
  • Schlimmeres vermeiden durch den Unfall– um größeren Schaden abzuwenden, ist im Zweifel jedes Mittel recht, welches weder andere noch sich selbst in Gefahr bringt.
  • Hilfe zum Unfallort holen – sofern man mit einer Drohne einen Unfall hat, bei dem schlimmstenfalls Personen oder Sachen zu Schaden gekommen sind, sollte immer Erste Hilfe angefordert werden – sprecht direkt Mitmenschen in der direkten Umgebung der Unfallstelle an und verteile Aufgaben, damit diese helfen, oder den Unfallort räumen. Wählte die Nummer des Notarztes oder der Feuerwehr – diese sollte verständigt werden (wähle in Deutschland die 112). Die Landesluftfahrtbehörden müssen ebenfalls verständigt werden.
  • Den Verletzten ist Hilfe zu leisten – hilfreich ist, Erste-Hilfe-Wissen parat zu haben – bevor der Notarzt an der Unfallstelle eintrifft, vergehen oft entscheidende Minuten bei Verletzten.
  • Nachbereitung des Unfalls– erst, wenn die Gefahr vorüber ist und allen Unfallbeteiligten geholfen wurde und sich die Situation unter Kontrolle befindet, sollte sichergestellt werden, dass der Unfallhergang, die Schäden/Folgen und alle Beteiligten unverzüglich polizeilich festgehalten werden. Prüfen Sie das Protokoll auch von Dritten hierzu gründlich. Die Drohnen-Versicherung (Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Luftfahrt-Kaskoversicherung oder Elektronikversicherung) muss unverzüglich von dem Ereignis in Kenntnis gesetzt werden und mit allen notwendigen Unterlagen zum Unfall versorgt werden.
Wo finde ich die Seriennummer von Drohnen?
Bei einem Antrag auf Versicherung wird immer nach der Seriennummer der Drohne gefragt; diese Seriennummer findet man je nach Hersteller des Kopters an unterschiedlichen Stellen. Bei den DJI Modellen befindet sich die Seriennummer auf der Verpackung (Craft S/N) oder am Gehäuse. Bitte geben Sie nicht die Seriennummer des Gimbals der Drohne an!

Die Firma Parrot gibt die Seriennummern seiner Kopter auf einem Aufkleber im Akku-Fach an.

Bei Drohnen-Modellen von Blade / Horizon kann man die Seriennummer per USB-Kabel aus der GUI-Software unter der Device-Information auslesen.

Bei Yuneec befindet sich die Seriennummer des Multicopters beginnend mit YU… auf einem Aufkleber unter dem Kopter.

In der Regel sollten die Nummern auch auf Aufklebern oder in den Beschreibungen / Bedienungsanleitungen zu finden sein.

Ab welchem Alter darf man eine Drohne fliegen?
Das Alter des Piloten, bzw. ab wann man einen Multicopter steuern darf, ist in Abhängigkeit von dem Gewicht der Drohne in Deutschland. Für Drohnen, bis zu einem Abfluggewicht von maximal 2 kg, gibt es keine Beschränkungen. Ab einem Gewicht von 2 kg gilt der gesetzlich vorgeschriebene Kenntnisnachweis und ein Mindestalter von derzeit 16 Jahren.
Was ist eigentlich ein Gimbal bei einer Drohne?
Der Gimbal dient als kardanische Aufhängung der Kamera (die Lagerung in zwei Ebenen mit rechtwinklig zueinander angeordneten Lagern) und befindet sich zwischen dem Kopter und seiner Kamera. Der alte Kompass eines Schiffes ist ebenfalls so gelagert.
Was bedeutet der Wert 750.000 XDR in der Luftfahrt?
Der Halter oder Eigentümer eines Kopters, Multicopters, einer Drohne bzw. allgemein eines Luftfahrzeugs in Deutschland ist nach § 43, Absatz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) seit spätestens August 2005 zur Deckung seiner Haftung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Die Höhe der Deckungssumme wird in Form einer Sonderwährung des Internationalen Währungsfonds / IWF (Special Drawing Right), der Währung XDR oder auch SDR bemessen. Diese Kunstwährung kommt nicht nur in der Luftfahrt, sondern auch in der Seefahrt zum Tragen, um Mindestversicherungssummen zu beziffern. Beachte, dass diese Mindestversicherungssummen in andern Ländern abweichen können und immer eine höhere oder ausreichende gewählt werden sollte.

Alle von uns angebotenen Tarife mit Geltungsbereich Deutschland gewährleisten diese Mindestversicherungssumme je Drohne.

Kostenlos und unverbindlich anfragen !

Sollten Sie noch Fragen zu unseren Angeboten haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.