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Drohnenversicherung: Was Betreiber in Österreich zukünftig wissen müssen

Drohnenversicherung: Was Betreiber in Österreich zukünftig wissen müssen

Seit dem Jahreswechsel 2020/2021 müssen gemäß der EU-Drohnenverordnung alle Drohnenbetreiber, ob privat oder gewerblich, ihre Drohnen registrieren, sofern diese über 250 Gramm wiegen oder unter 250 Gramm wiegen und mit einer Kamera ausgestattet sind, die nicht unter die Spielzeugrichtlinie fallen. In Österreich erfolgt die Registrierung bei der Luftfahrtbehörde Austro Control. Voraussetzung dafür sind ein Drohnenführerschein und eine entsprechende Haftpflichtversicherung, deren Polizzennummer bei der Registrierung angegeben werden muss.

Warum Versicherungsschutz für Drohnen?

Warum Versicherungsschutz für Drohnen?

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn man eine Drohne besitzt. Die Versicherungspflicht gilt für private und gewerblich genutzte Drohnen. Eine Drohnenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Drohne verursacht werden, wie zum Beispiel wenn die Drohne abstürzt und Schäden an einem Auto oder einem Gebäude verursacht.

Auf neuen Wegen mit Drohnen ins All

Auf neuen Wegen mit Drohnen ins All

Das Ziel ist ambitioniert: Das leichte Spaceplane „Aurora“ soll schon 2026 Satelliten mit einem Gewicht von maximal 1000 Kilogramm in den Erdorbit transportieren und bis zu zehn Mal so schwere Nutzlasten bei sogenannten suborbitalen oder Überschallflügen befördern können. Den nächsten Schritt plant die POLARIS Raumflugzeuge GmbH bereits vier Jahre später: Dann soll das schwere Spaceplane nicht nur deutlich größere Nutzlasten ins All bringen, sondern auch Personen und Frachten an Raumstationen übergeben können.

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