Wer als Drohnen-Hobbypilot seine private Drohne fliegen lässt, muss generell bestimmte Vorgaben beachten. Eine wichtige Voraussetzung für das Fliegen mit sogenannten UAVs (Unmanned Aerial Vehicle) diese sind erst einmal versicherungspflichtig.
Unabhängig ob das zur reinen Freizeitgestaltung dient oder im gewerblichen Interesse geschieht. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist Pflicht. So schreibt es das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vor. Der Besitzer oder Pilot muss dafür eine spezielle Drohen-Haftpflicht-Versicherung abschließen, sofern die private Haftpflicht (PHV) das Risiko nicht einschließt.
Privathaftpflicht-Versicherungen, die auch das Fliegen mit einer Drohne absichern, haben wir für Sie unter die Lupe genommen.Bei den meisten unserer Tarife kann das Fliegen von Drohnen bis 250 Gramm Gewicht mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro ohne Selbstbehalt mitversichert werden.
Unser Fazit: Eine private Haftpflichtversicherung mit einer Drohnenabsicherung gibt es bei uns ab 30 Euro im Jahr!