Der Gesetzgeber hat mit der Überarbeitung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) im April 2017 den Betrieb von unbemannten Fluggeräten neu geregelt und dabei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) auch im Bevölkerungsschutz umfangreiche Freiheiten eingeräumt.

Die geänderte Rechtslage stellt einen besonderen Vertrauensbeweis an die BOS dar, da diese weitgehend von den Regelungen für die private und gewerbliche Nutzung ausgenommen sind. Die Rechtslage erfordert jedoch einen verantwortungsvollen Umgang beim Betrieb der unbemannten Fluggeräte unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Um einen standardisierten und sicheren Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch oder unter Aufsicht von BOS zu gewährleisten, wurden auf Initiative des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unter Federführung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die vorliegenden Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen erarbeitet.

Durch die Anwendung der vorliegenden Regelungen soll gewährleistet werden, dass Einsatzplanung, Betrieb und Nachbereitung, Aus- und Fortbildung sowie Übung durch BOS oder in deren Auftrag organisationsübergreifend nach gleichen Mindeststandards erfolgen und insbesondere der Flugsicherheit Rechnung getragen wird.

Bei der Nutzung der unbemannten Fluggeräte durch oder im Auftrag von BOS ist stets auf Zurückhaltung und Verhältnismäßigkeit zu achten und dies insbesondere bei Aus- und Fortbildung zu berücksichtigen.

Unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden, sind unbemannte Luftfahrtsysteme. Da im zivilen Bereich weitere unterschiedliche Begrifflichkeiten wie Multicopter, UAS, UAV, RPAS, aber auch Drohnen etc. verwendet werden, haben sich die Behörden und Organisationen, welche die vorliegenden „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ entwickelt haben, für den fliegenden Teil eines unbemannten Luftfahrtsystems auf den im deutschen Sprachgebrauch gängigen Begriff „Drohne“ verständigt. Dieser Begriff wird im Folgenden verwendet.

Die Regelungen sollen zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema der BOS Flüge erhalten Sie in der beigefügten Broschüre des „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“.

Gerne versichern wir auch unter anderem BOS Flüge für die folgenden Vereine und Institutionen:

  • Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.
  • Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland
  • Technisches Hilfswerk
  • Bundespolizei
  • Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
  • Deutscher Feuerwehrverband e. V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e. V.
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
  • Malteser Hilfsdienst e. V.

Wir stehen Ihnen für Fragen, weiterführende Informationen oder Anmerkungen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Drohnen Team!