Versicherungspflicht Drohnen |
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Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern
Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen? Und wo? Welche Genehmigungen im deutschen Luftraum sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es? Drohnen Haftpflichtversicherung Ein gesetzliches Mindestalter gibt es unseres Wissens nach nicht. In der Regel würde dies von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft vorgegeben werden. Auch dies wird teilweise durch die jeweils abgeschlossenen Versicherungen begrenzt. Versicherungen über Modellflugverbände z. B. erlauben oft nur das Fliegen auf eigenen oder fremden Modellflugplätzen. Andere Versicherungen hingegen erlauben auch das „freie oder wilde Fliegen“ – also an beliebigen Orten, solange es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die gesetzlichen Bestimmungen legen fest:
Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Es ist die Pflicht jedes „Piloten“, sich für sein Fluggebiet dort die entsprechenden Informationen einzuholen. Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5 km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe. Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden. Welche Genehmigungen werden benötigt? Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg keine Genehmigungen erforderlich. Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung, die von der Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird, immer Pflicht. Diese muss also je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig. Vereinfachte gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus. Achtung: gewerbliches Fliegen beginnt schon dort, wo z.B. eine Veranstaltung mit Luftaufnahmen oder Videos dokumentiert werden soll oder Fotos zu gewerblichen Zwecken geschossen werden. Die einfache / vereinfachte pauschale gewerbliche Aufstiegsgenehmigung hat in der Regel noch verschiedene weitere Einschränkungen wie z.B.:
Haftpflichtversicherungen für Multicopter, Quadrocopter bzw. Quadcopter und Drohnen oder Modellflugzeuge Eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Fluggerätes (also auch eines Multicopters / einer Drohne) ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Egal, ob man die Drohne gewerblich nutzt oder rein privat als Hobby. In aller Regel sind Modellflugzeuge in der privaten Haftplicht ausgeschlossen, da die Versicherungsbranche den Trend zur Drohne und die Änderung des Luftfahrtgesetzes offenbar verschlafen hat oder dieses Thema nicht für relevant hielt. Aktuell gibt es nur einige wenige Privathaftpflichtversicherer am Markt, die in Ihren Tarifen auch die versicherungspflichtigen Modellflugzeuge mitversichert haben. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir dies für Sie prüfen können. Was sind Drohnen? Drohnen sind so genannte unbemannte Flugobjekte (englisch: UAV von unmanned arial vehicle) – nicht zu verwechseln mit den gefürchteten UFOs (unbekannte Flugobjekte). Drohnen können sowohl autonom / automatisiert fliegende Flugobjekte, als auch von Menschenhand gesteuerte Flugzeuge sein. Ausschlaggebend für die Definition und die Antwort auf die Frage „Was sind Drohnen?“ ist hier der Begriff „unbemannt“. Im Umgangssprachlichen wird die Definition aber oft missbräuchlich nur für die automatisiert fliegenden Himmelsschwärmer verwendet. Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Entweder als reines Hobby-Objekt zum reinen Fliegen oder auch Filmen / Fotografieren oder aus professionellem Anlass. Auf der anderen Seite der Einsatz als Militärdrohnen / Kampfdrohnen. Der professionelle Bereich unterteilt sich primär in die: zivile Nutzung mit den Anwendungsbereichen:
militärische Nutzung mit den Anwendungsbereichen:
Gibt es Alternativen zur Versicherung? Ganz klares NEIN! Sowie bereits das Mofa fahren ohne Versicherungsschutz undenkbar ist, sollte jeder Modellpilot aus Selbstverständnis für ausreichende Absicherung seines Modellflugzeugs sorgen. Im Übrigen ist es einfach ein besseres Gefühl, versichert an den Start zu gehen. |