Haftungsrisiko von oben?
Wenn Drohnen vom Himmel fallen…..
Mehr als 450.000 private Drohnen sind im deutschen Luftraum bereits unterwegs. Tendenz steigend: Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrsgesellschaft geht davon aus, dass sich die Zahl der einsatzbereiten Drohnen in Deutschland bis 2030 auf rund 850.000 erhöhen wird. Zwar wird der Anteil der kommerziell genutzten Drohnen zunehmen – derzeit wird nur 1 von 24 Drohnen kommerziell genutzt. Im Jahr 2030 voraussichtlich bereits 1 von 6 – aber auch das Wachstum in absoluten Zahlen wird natürlich weitergehen.
Wenn aber das Hobby zur Gefahr wird…..
Einmal falsch gesteuert oder ein Hindernis übersehen, und schon ist der Unfall passiert. Der Drohnenflieger haften dann immer für Verletzungen und Schäden an Dritten. Daher müssen die Drohnen-Besitzer eine Haftpflichtversicherung für jedes ihrer „unbemannten Flugobjekte“ nachweisen. Ausnahmen gelten nur für die reinen Spielzeuge bis 250 Gramm.
Immer wieder können Drohnen zu einem lebensgefährdenden Hindernis werden. So berichtete das österreichische Luftfahrtmagazin Austrian Wings im Mai 2020 von einem Fall in der Nähe von Gießen in Deutschland: Dort behinderte eine Drohne den Start eines Rettungshelikopters. Eine schwerverletzte Jugendliche konnte deshalb nur mit mehreren Minuten Verspätung in die Klinik geflogen werden – Minuten, die im Zweifel über Leben und Tod entscheiden können.
Diese Störungen des Flugverkehrs sind nicht die einzigen Gefahren, die vom Betrieb einer Drohne ausgehen. Wenn ein solches Fluggerät, das mehrere Kilogramm schwer sein kann, außer Kontrolle gerät und aus größerer Höhe abstürzt, kann dies auch schwere Sach- und auch Personenschäden verursachen.
Decken Sie Ihre Haftungsrisiken ab!
Unsere starken Versicherer leisten.
Ihr Drohnen Team !