Aufgrund der steigenden Beliebtheit von Drohnen und Quadrocoptern tauchen immer häufiger Fragen zum Thema Drohnen Führerschein, Flugerlaubnis und Genehmigungen auf. Im Vergleich zu vor rund 10 Jahren sind die Fluggeräte im öffentlichen Luftraum weitaus präsenter geworden, weshalb der Gesetzgeber die Nutzung mittlerweile auch stärker reglementiert.

Die wichtigsten Regelungen für die Nutzung von Drohnen haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. Die hierzulande gültigen, strengen Vorschriften sollen einen sicheren und reibungslosen Einsatz der Drohnen gewährleisten – wir zeigen Ihnen, was Sie hinsichtlich von Flugerlaubnis und Genehmigungen beachten sollten.

Am 7. April ist die von Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgelegte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ in Kraft getreten. Das Dokument legt klare Regeln für den Betrieb von Drohnen fest. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung bleibt in Deutschland aber weiterhin Pflicht.

Die wichtigsten Vorschriften für den Einsatz von Drohnen

Abfluggewicht

  • Liegt das Abfluggewicht bei über 0,25 kg?

Dann muss das unbemannte Luftfahrzeug gekennzeichnet werden. Wenn Ihr Copter nun mehr als 250 Gramm wiegt, muss eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers angebracht werden. Die Angaben müssen fest mit dem Fluggerät verbunden, dauerhaft und feuerfest angebracht werden. Dazu eignen sich beispielsweise Aluminium-Plaketten welche auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Kosten liegen zwischen ca. 5 und 10 Euro.

  • Ist das Abfluggewicht höher als 2 Kilogramm?

Auch hier muss die Drohne / der Copter mit einer Namensplakette gekennzeichnet werden. Zudem muss ein Kenntnisnachweis mitgeführt werden (dies ab dem 1. Oktober 2017 Pflicht). Der Nachweis kann über eine vom Luftfahrtbundesamt befähigte Stell oder durch einen Verband für Modellflug ausgestellt werden. Sobald der Nachweis / die Prüfung abgelegt wurde, ist der Nachweis 5 Jahre gültig. Auf Modellfluggeländen kann weiterhin auch ohne Nachweis geflogen werden.

  • Beträgt das Abfluggewicht mehr als 5 Kilogramm?

Piloten / Eigentümer von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 5 Kilogramm benötigen neben der Plakette mit Name und Adresse sowie dem Kenntnisnachweis zusätzlich noch eine Aufstiegserlaubnis. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden ausgestellt – gegen ein Entgelt.

  • Und bei Abfluggewicht von mehr als 25 Kilogramm?

Dann darf das Fluggerät nicht mehr aufsteigen!

Flughöhe und Sichtweite

  • Flughöhe:

Die maximale Flughöhe beträgt generell 100 Meter.

Darüber hinaus ist das Fliegen einer Drohne verboten (es sei denn es besteht eine behördliche Ausnahmegenehmigung durch eine Landesluftfahrtbehörde)!

  • Sichtweite: 

Drohnen und Modellflugzeuge dürfen generell nur in Sichtweite geflogen werden! Hat man z.B. wie beim FPV-Racing eine FPV-Brille auf, darf die Drohne nicht einfach so gesteuert werden.

  • FPV-Racing:

Wiegt der Racing-Copter unter 250 Gramm und fliegt nicht höher als 30 Meter, darf auch mit FPV-Brille gesteuert werden. FPV-Flüge mit einer Drohne über 250 Gramm sind erlaubt, wenn eine zweite Person („Spotter“) den Copter immer in Sichtweite hat.

  • Ausweichen:

Natürlich müssen Drohnen / Multicopter bemannten Luftfahrzeugen immer ausweichen!

Für Fluggeräte unter 5 Kilogramm Gewicht ist keine Erlaubnis mehr notwendig. Auch darf z.B. außerhalb der Sichtweite geflogen werden – sofern von der Landesluftfahrtbehörde genehmigt! So können neue Anwendungsbereiche von Drohnen weiter ausgebaut werden.

  • Aufstiegserlaubnis:

Generell für alle Modelle mit einem Gewicht von über 5 Kilogramm Pflicht!

 Was ist beim Fliegen mit einer Drohne verboten?

In bestimmten Bereichen ist der Betrieb einer Drohne untersagt:

  • in / über sensiblen und wichtigen Bereichen wie zum Beispiel Einsatzorten der Polizei oder von Rettungskräften. Über Krankenhäusern oder Menschenansammlungen. Auch wichtige Anlagen und Einrichtungen wie zum Beispiel Justizvollzugsanstalten, Bundeswehranlagen, Industrieanlagen, oberste und obere Landes- oder Bundesbehörden und auch Naturschutzgebiete dürfen nicht überflogen werden. Das gilt für über den Gebieten sowie mit einem seitlichen Abstand von 100 Meter.
  • in Kontrollzonen von Flugplätzen / Flughäfen (das gilt natürlich auch für die Einflugschneisen etc.).
  • über oder in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von zentralen Verkehrswegen wie zum Beispiel Bundesfernstraßen, Bundeswasserwegen oder Anlagen der Bahn.
  • in Flughöhen von 100 Metern und mehr über dem Grund (es sei denn es besteht eine Genehmigung durch eine Landesluftfahrtbehörde).
  • über Wohngrundstücken. Dies gilt, wenn die Drohne / der Copter mehr als 250 Gramm wiegt oder die Drohne optische oder akustische Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Es gibt aber auch eine Ausnahme, wenn die in den Rechten betroffene Person einem Überflug zum Beispiel ausdrücklich zustimmt.
  • wenn Pyrotechnik oder Explosivstoffe transportiert werden sollen.


Benötigt man einen Drohnen Führerschein für Quadrocopter bzw. Drohnen?

 Ein Führerschein für Drohnen und Quadrocopter ist nicht in jedem Fall nötig. Je nach Einsatzzweck und Fluggerät ist es jedoch möglich, dass Piloten eine solche Berechtigung für Drohnen vorweisen müssen, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Seit dem 1. Oktober 2017 gilt jedoch: Sollte das Abfluggewicht mehr als 2 Kilogramm betragen, ist der Besitz eines Drohnenführerscheins unerlässlich.

Dieser Begriff ist allerdings irreführend, da es keinen offiziellen Führerschein für Drohnen gibt, sondern vielmehr eine der folgenden Kenntnisnachweise vorliegen muss;

  • Eine gültige Pilotenlizenz
  • Eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung einer vom Luftfahrt-Bundesamt dafür anerkannten Stelle (Mindestalter: 16 Jahre)
  • Nur bei Flugmodellen:Ein Nachweis über eine entsprechende Einweisung durch einen Luftsportverein (Mindestalter: 14 Jahre)

Drohnen Führerschein – Welche Ausnahmen gibt es?

Generell benötigen Behörden oder Organisationen, die die Gewährung der öffentlichen Sicherheit unterstützen und garantieren, keine Erlaubnis, um Drohnen zu fliegen. Das gilt beispielsweise für Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk usw. Auch für das Fliegen auf einem Modellflugplatz benötigen Sie weder einen Drohnenführerschein als Kenntnisnachweis, noch eine Erlaubnis zum Fliegen.

Wie teuer ist ein solcher Drohnen Führerschein?

Die Kosten können stark variieren. Für die Prüfungsvorbereitung werden schnell ca. € 300 fällig und die Abnahme der Prüfung wird zusätzlich berechnet. Für die Prüfungsabnahme müssen Sie mit ca. 150 Euro rechnen. Informieren Sie sich ausführlich bevor Sie vorschnell einen Kurs buchen.


Aufstiegserlaubnis für Drohnen und Quadrocopter

Wenn man eine Drohne gewerblich nutzt oder in Gebieten mit gesonderten Regelungen (z.B. in Hamburg) fliegt, ist eine Drohne fluggenehmigungspflichtig! Auch, wenn das Flugmodell über 5 Kilo wiegt.

Eine solche Genehmigung erhält man in jedem Fall bei den Landesluftfahrtbehörden. Es gibt jeweils eine Behörde pro Bundesland in Deutschland.

Wer also auf der komplett sicheren Seite sein möchte, sollte sich um eine Aufstiegserlaubnis für Drohnen und Quadrocopter bemühen. Allerdings entstehen hier natürlich Kosten. In NRW zum Beispiel 250 Euro für zwei Jahre. Auch ist eine Aufstiegserlaubnis je nach Bundesland nicht immer ganz einfach zu bekommen.

Wo darf ich fliegen?

Es gibt eine Faustregel die besagt, dass man immer mindestens 1,5 Kilometer Abstand von Flugplätzen und -häfen, Wohngebieten und -siedlungen sowie von Städten halten soll. Das ist jedoch nur ein Richtwert, der in den Bundesländern von unterschiedlichen Rechtslagen teilweise stark eingeschränkt werden kann. Informieren Sie sich vorher wie groß die Sperrgebiete sind.

Welche Sonderregelungen können auf mich zukommen?

Es gibt leider sehr viele Sonderregeln, die in unterschiedlichen Städten eingeführt wurden. Man sollte sich im Zweifel immer mit dem zuständigen Bezirks- oder Ortsamt in Verbindung setzen, um den Sachverhalt rund um die Aufstiegserlaubnis (Drohne Flugerlaubnis) zu klären.

In Berlin und Hamburg gelten z.B. etwa andere Regeln. In Berlin darf man innerhalb des S-Bahn-Ringes nicht ohne Erlaubnis fliegen. Und in Hamburg ist generell Flugverbotszone, da der Flughafen sehr nah an der Stadt liegt und Flugzeuge zum Beispiel über die Stadt fliegen. Da würde der Betrieb von Drohnen bzw. Quadrocoptern massive Sicherheitsprobleme hervorrufen. In Hamburg ist es seitens der Flugsicherung (DFS) aber möglich, ab 1.500 Metern Abstand zum Flughafen dennoch in bis zu 100 Metern Höhe zu fliegen und innerhalb von Kontrollzonen bis zu einer Höhe von 50 Metern aufzusteigen. Mehr Infos zu Hamburg hier: hamburg.de/bwvi/drohnen/

Und das gilt deutschlandweit:

Fluggeräte wie Drohnen oder Quadrocopter mit einem Gewicht von 5 bis 25 Kilo sind in jedem Fall genehmigungspflichtig. Drohnen und Quadrocopter mit noch höherem Gewicht sind komplett verboten!

Zudem darf man eine Drohne natürlich nicht fliegen, wenn man Alkohol konsumiert hat. Und eine maximale Höhe von 100 Metern ist erlaubt (auch wenn manche Quadrocopter wie z.B. die DJI Phantom 2 eine Reichweite von ca. 1.000 Metern haben).

Was darf ich mit einer Drohne filmen?

Generell darf das Persönlichkeitsrecht von Personen nicht verletzt werden. Es dürfen also keine Aufnahmen gemacht werden, auf denen einzelne Personen eindeutig erkennbar sind. In diesem Fall ist die Einholung der Erlaubnis / Einwilligung der fotografierten oder gefilmten Personen natürlich Pflicht.

Generell gilt, dass man auch beispielsweise nicht über Grundstücke von dritten Personen fliegen darf. Der Flug über die Hecke vom Nachbarn ist also schon verboten. Es sei denn man hat eine Genehmigung. Man darf nur aufnehmen, was auch z.B. von der Straße aus zu sehen ist.

Welche Versicherungen sind erforderlich?

Beim Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen wie Drohnen oder Multicoptern ist eine Haftpflichtversicherung in jedem Fall Pflicht. Eine private Haftpflicht reicht hier oft nicht aus. Erkundigen Sie sich bei uns, ob Ihre Versicherung hierfür ausreicht.