In 2017 wird eine neue Drohnen-Verordnung in Kraft treten.

Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dazu dem Kabinett eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Anschließend erfolgt die Beratung hierzu im Bundesrat.

Die Regeln zum Fliegen einer Drohne  sind nach Gewicht gestaffelt. Unter dem Gewicht einer Drohne versteht man das Abfluggewicht, d.h. das Gesamtgewicht inklusive Kamera, Gimbal, Akku usw. Die neuen Drohnen-Regeln gelten für den Betrieb außerhalb von Modellflugplätzen. Drohnen-Flüge innerhalb von Modellflugplätzen bleiben von der Neuregelung weitestgehend unberührt – lediglich die Kennzeichnungspflicht ist hier ebenfalls erforderlich. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung wird natürlich auch bei Inkrafttreten der 2017 novellierten Drohnen-Regeln weiterhin Pflicht sein – egal ob das Fluggerät privat oder gewerblich eingesetzt wird.

Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm (ab 0,25 Kg): Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm (z.B. DJI Mavic, DJI Phantom 4, DJI Phantom 3, DJI Inspire 1 sowie DJI Inspire 2) müssen mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss sichtbar, dauerhaft und feuerfest sein – zum Beispiel eine Aluminium-Plakette.

Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm (ab 2,0 Kg): Drohnen und Multikopter mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm (z.B. DJI Inspire 1 oder 2), benötigen zusätzlich zur Namens- und Adressplakette einen so genannten Flugkundenachweis. Der Nachweis über Erfahrungen mit Drohnen kann durch Prüfung einer durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder alternativ durch einen Luftsportverband (Modellflugverband) erlangt werden. Die Nachweise gelten für fünf Jahre. Für den Betrieb im Rahmen von Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.

Abfluggewicht von mehr als fünf Kilogramm (ab 5,0 Kg): Drohnen und Multikopter mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm (z.B. DJI S900, DJI S1000 Spreading Wings, DJI Matrice M600 – hier je nach Zuladung) benötigen darüber hinaus eine Aufstiegserlaubnis, die von den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden der einzelnen Bundesländer erteilt wird.

Abfluggewicht von mehr als 25 Kilogramm (ab 25 Kg): Betriebsverbot – nicht in Deutschland gestattet.

Weitere Regeln und Rahmenbedingungen (Stand Januar 2017)

  1. Drohnen und Multikopter dürfen lediglich bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden. Das bedeutet ab 100 Meter Höhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden eingeholt wurde.
  2. Drohnen und Multikopter dürfen lediglich in Sichtweite – daher mit direktem Sichtkontakt und nicht allein unter Verwendung technischer Hilfsmittel wie FPV-Brille oder FPV-Monitor – gesteuert werden.
  3. FPV-Flüge mit einer FPV-Brille sind erlaubt, wenn das Flugmodell nicht schwerer als 0,25 kg wiegt und darüber hinaus nicht mehr als 30 Meter hochgeflogen wird. Außerdem sind FPV-Flüge mit Videobrille über 0,25 kg erlaubt, wenn eine zweite Person den Steuerer der Drohne auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist. Eine zweite Fernsteuerung ist dazu nicht erforderlich (Trainerschaltung). Die Flüge müssen weiterhin natürlich in Sichtweise des Steuerers bzw. der jeweiligen Begleitperson stattfinden.
  4. Drohnen und Multikopter müssen bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen!
  5. für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite zwar erlaubt, aber genehmigungspflichtig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.
  6. für den Betrieb von Flugmodellen mit einer Gesamtmasse von weniger als 5 kg ist nunmehr keine allgemeine Aufstiegserlaubnis oder Einzelgenehmigung erforderlich – egal ob das Flugmodell privat oder gewerblich eingesetzt wird.
  7. für alle Flüge von Modellen mit mehr als 5 kg ist stets eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
  8. für Flüge bei Nacht ist eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Downloadbereich oder auf den einschlägigen Internetseiten der Behörden.